Tierhalterhaftpflicht – Dein Schutz für Hund und Pferd
Persönlicher Ansprechpartner für alle Bereiche – Egal, wo du deine Versicherungen abgeschlossen hast!
Persönlicher Ansprechpartner für alle Bereiche – Egal, wo du deine Versicherungen abgeschlossen hast!
Wenn Du einen Hund oder ein Pferd besitzt, trägst Du auch Verantwortung für mögliche Schäden, die Deine Tiere verursachen können. Egal, ob Dein Hund einen Radfahrer zu Fall bringt oder Dein Pferd einen Zaun beschädigt – solche Vorfälle können schnell teuer werden. Genau hier greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie schützt Dich vor finanziellen Risiken und übernimmt die Kosten für Personen- oder Sachschäden, die durch Deine Tiere entstehen. Besonders die Hundehaftpflicht ist in vielen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben – ein guter Grund, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Hunde- und Pferdehaftpflicht: Deckt Schäden ab, die durch Dein Tier entstehen – ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Gesetzliche Pflicht: Für Hunde in einigen Bundesländern vorgeschrieben, für Pferde freiwillig, aber dringend zu empfehlen.
Mehr als nur Basis-Schutz: Moderne Tarife wichtige Zusatzleistungen wie Schutz bei Mietsachschäden.
Günstige Beiträge: Eine umfassende Absicherung muss nicht teuer sein – perfekt für jeden Tierhalter.
Du haftest als Tierhalter immer – selbst dann, wenn Dich keine Schuld trifft.
Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, um auch bei größeren Schadensfällen abgesichert zu sein.
Versicherungsschutz für Schäden, die Dein Hund in gemieteten Räumlichkeiten verursacht, wie zerkratzte Türen oder Böden. Dieser Schutz sollte auch für Hotels und Ferienwohnungen gelten.
Falls Du selbst durch einen anderen Hundehalter geschädigt wirst, der keine Haftpflichtversicherung hat und nicht zahlen kann, übernimmt Deine eigene Versicherung den Schaden.
Falls Dein Rüde unbeabsichtigt eine Hündin deckt und dadurch Kosten entstehen, sollten diese abgedeckt sein. Dieser Punkt ist besonders relevant, wenn Dein Hund nicht kastriert ist.
Wenn Du mit Deinem Hund ins Ausland reist, sollte der Versicherungsschutz auch dort gelten. Viele Versicherungen bieten innerhalb der EU unbegrenzten Schutz; weltweit ist dieser oft auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer begrenzt.
ine hohe Versicherungssumme ist essenziell, da Pferde erhebliche Schäden verursachen können. Empfohlen werden auch hier mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Schäden an gemieteten Weiden oder Ställen sollten ebenfalls abgesichert werden.
Wenn andere Personen Dein Pferd reiten oder Du eine Reitbeteiligung hast, sollten Schäden, die dabei entstehen, ebenfalls abgedeckt sein. Dies gilt auch für private Kutschfahrten.
Besonders wichtig: Wenn Dein Pferd sich erschreckt und dadurch ein Unfall entsteht, greift der Schutz der Versicherung.
Falls Dein Hengst unbeabsichtigt eine Stute deckt und dadurch Kosten entstehen, sollten diese durch die Versicherung gedeckt sein.
Übernahme der Kosten für das Wiedereinfangen entlaufener Pferde.
Die Absicherung für Dein Tier ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen von Verantwortung. Mit einer Tierhalterhaftpflicht schützt Du nicht nur Dich selbst, sondern auch andere vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schäden. Melde Dich bei mir, und ich finde die beste Lösung für Dich und Dein Tier – individuell, flexibel und zuverlässig.
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir hier für dich zusammengestellt.
In vielen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Dich vor finanziellen Risiken, falls Dein Hund einen Schaden verursacht.
Die Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch Dein Tier verursacht werden.
Ja, die Risiken und Anforderungen unterscheiden sich – eine individuelle Beratung ist wichtig, um die passende Lösung zu finden.
Die Beiträge hängen vom Tier, dem Anbieter und den Leistungen ab. Eine Versicherung ist schon für wenige Euro im Monat erhältlich.
Ob Hund oder Pferd – viele Tarife decken auch Schäden an gemieteten Objekten wie Wohnungen, Weiden oder Ställen ab.