Photovoltaikversicherung

Die Photovoltaikanlage ist nicht automatisch Bestandteil der Wohngebäudeversicherung, sondern muss zusätzlich eingeschlossen werden. Wir prüfen, ob der Einschluss in den bestehenden Vertrag der Wohngebäudeversicherung, oder ein separater Abschluss sinnvoll ist!

Photovoltaikversicherung

3 gute Gründe für eine Photovoltaikversicherung

Umfassender Schutz für Ihre wertvolle Anlage!

Schutz vor Unwetter

Durch ein heftiges Unwetter wird die Photovoltaikanlage aus ihrer Verankerung gerissen, wodurch mehrere Module vollständig zerstört werden. Dank der Versicherung werden die Kosten für den Ersatz der Module, einschließlich der Montage übernommen.

Diebstahl

Nach Ihrer Rückkehr aus dem wohlverdienten Urlaub machen Sie eine erschreckende Entdeckung: Teile Ihrer wertvolle Anlage wurde gestohlen. Doch keine Sorge, mit unserer zuverlässigen Photovoltaikversicherung sind Sie auch gegen Diebstahl bestens abgesichert.

Schutz vor Ertragsausfall

Aufgrund eines Bedienungsfehlers wird die Photovoltaik-Anlage beschädigt. Die erhalten die entfallene Einspeisevergütung durch die Ertragsausfalldeckung ersetzt.

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Wir analysieren den Markt

Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale Photovoltaikversicherung. Wir sorgen für den optimalen Schutz Ihrer Anlage.

Darauf achten wir besonders:

  • Separate Versicherung oder Einschluss in die Wohngebäudeversicherung
  • Brandschäden, Blitz, Überspannung
  • Tierverbiss  
  • weitere Elementargefahren - z.B. Schneedruck 
  • Diebstahl 
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Bedienfehler

UMFASSENDER SCHUTZ

Welche Schäden deckt die Photovoltaikversicherung ab?

Der Leistungsumfang Ihrer Photovoltaikversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Photovoltaikversicherung an.

Mögliche Absicherungen:

Blitz & Überspannung

Bei Schäden durch Blitzeinschlag oder Überspannung (auch wenn sie durch Bedienfehler verursacht wurden), übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Teile.

Brand

Oftmals werden Kabel oder Module durch Nagetiere wie Marder oder durch Vögel beschädigt. Im Falle eines Schadens deckt die Versicherung Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Teile, um den störungsfreien Betriebs schnellstmöglich wiederherstellen zu können.

Ertragsausfall

Falls Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens ausfällt, greift die Ausfallversicherung . Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Investition bzw. Finanzierung abzusichern, da die laufenden Verbindlichkeiten auch im Falle eines Anlagenausfalls weiterhin bestehen bleiben.

Diebstahl

Im Falle eines Diebstahls deckt die Versicherung den finanziellen Verlust der gestohlenen Komponenten oder Anlagenteile ab. Durch den Diebstahlschutz werden Sie als Betreiber vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls geschützt und können ihre Anlage schnellstmöglich wieder instand setzen oder ersetzen lassen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaikversicherung

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Ist eine Photovoltaikversicherung Pflicht?

Nein, eine Versicherungspflicht besteht nicht. Sollte die Anlage jedoch finanziert werden, kann es sein, dass die Bank den Abschluss einer entsprechenden Versicherung fordert.

Braucht man eine Betreiberhaftpflicht?

Eine zusätzliche Betreiberhaftpflicht ist in den meisten Fällen nicht mehr nötig, da der Betrieb von Photovoltaikanlagen sehr oft schon in der Privathaftpflicht abgedeckt ist. Sollten Sie unsicher sein, können wir Ihren Vertrag dahingehend prüfen.

Sollte die Montage auch versichert werden?

In der Regel wird die Montage von einem Fachbetrieb durchgeführt. Sollten dabei Fehler passieren, haftet die Firma. Wenn die Anlage selbst montiert wird, macht der Einschluss der Montageversicherung jedoch Sinn.

Ist die Anlage nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Die meisten Versicherer bieten den Einschluss einer Photovoltaikanlage in die bestehende Wohngebäudeversicherung an - grundsätzlich mitversichert ist die Anlage jedoch nicht. Gern prüfen wir, ob eine separate Versicherung, oder der Einschluss in den bestehenden Vertrag sinnvoller ist.

Wie ist die Laufzeit und Kündigungsfrist?

Die Laufzeit der Photovoltaikversicherungen betragen in der Regel ein Jahr. Kündigen Sie nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres (nicht zu verwechseln mit dem Kalenderjahr), verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Manche Versicherer gewähren Rabatte, wenn Verträge mit längerer Laufzeit abgeschlossen werden.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.

06697/333

info@makler-reitz.de

Merzhäuser Str. 32

34628 Willingshausen

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